Für unsere Dillenburger Werkstätten gilt seit dem 2. Juni ein eingeschränkter Regelbetrieb. Das bedeutet: Alle Beschäftigten, die durch das Betreute Wohnen begleitet werden, alleine oder bei ihren Eltern leben, dürfen seitdem wieder die Einrichtungen besuchen. Darüber hinaus dürfen Beschäftigte im Rahmen der Notbetreuung in die Werkstätten kommen. Dies betrifft etwa 250 von 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM.
Die Rückkehr ist ausgeschlossen für WfbM-Beschäftigte, die einer Risikogruppe zuzuordnen sind, aktuell infiziert oder positiv getestet sind oder sich nicht an unsere Schutz- und Hygienemaßnahmen halten können. Wer einer Risikogruppe angehört und die Werkstatt nicht besuchen kann, muss ein ärztliches Attest vorlegen. Verantwortlich, diesen Nachweis zu erbringen, ist der Klient selbst oder die rechtliche Betreuung bzw. diejenige Person, der die Gesundheitsfürsorge obliegt.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es trotz ursprünglicher Ankündigung noch keine Verordnung von Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, die eine Rückkehr der Beschäftigten erlaubt, die in einem unserer Wohnheime oder einem Wohnheim eines anderen Trägers leben.